BAG: Annahmeverzug - Erledigungserklärung in Rechtsmittelinstanz
Das BAG hat mit Beschluss vom 23.9.2015 - 5 AZR 290/15 (F) - wie folgt entschieden: Eine Beendigung des Rechtsstreits durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beider Parteien ist in der Rechtsmittelinstanz nur wirksam möglich, wenn das jeweilige Rechtsmittel zur Zeit der Erledigungserklärung (noch) zulässig ist.