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Arbeitsrecht
20.10.2015
Arbeitsrecht
BAG: Annahmeverzug - Erledigungserklärung in Rechtsmittelinstanz

Das BAG hat mit Beschluss vom 23.9.2015 - 5 AZR 290/15 (F) - wie folgt entschieden: Eine Beendigung des Rechtsstreits durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beider Parteien ist in der Rechtsmittelinstanz nur wirksam möglich, wenn das jeweilige Rechtsmittel zur Zeit der Erledigungserklärung (noch) zulässig ist.

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