BAG: Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung
Das BAG hat mit Urteil vom 24.2.2016 – 5 AZR 425/15 – wie folgt entschieden:
1. Die Anrechnung von Zwischenverdienst auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs bestimmt sich nach § 615 Satz 2 BGB und nicht nach § 11 KSchG, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Prozessvergleich geregelt haben.
2. Die Gesamtberechnung der Vergütung wegen Annahmeverzugs hat den Umfang der geschuldeten, aber infolge des Annahmeverzugs nicht erbrachten Arbeitszeit zu berücksichtigen.
BGB § 611 Abs. 1, § 615 Satz 1, § 615 Satz 2; KSchG § 11