BAG: Anhörungsrüge - Begründungserfordernisse
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 15.2.2013 - 7 AZR 947/12 (F) - wie folgt: Eine Anhörungsrüge ist unzulässig, wenn ein unterbliebener Hinweis gerügt und nicht gleichzeitig dargetan wird, welcher tatsächliche Vortrag gehalten oder welche für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Ausführungen auf einen entsprechenden Hinweis gemacht worden wären und dass die Entscheidung unter Berücksichtigung dieses Vorbringens möglicherweise anders ausgegangen wäre.