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Arbeitsrecht
10.10.2013
Arbeitsrecht
BAG: Anhörung des Arbeitnehmers bei Nichtverlängerungsmitteilung

Das BAG hat mit Urteil vom 15.5.2013 – 7 AZR 665/11 - entschieden: 1. Die nach dem Bühnentarifrecht erforderliche Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Nichtverlängerungsmitteilung hat auf Arbeitgeberseite die Person durchzuführen, die für die Entscheidung überdenAusspruch der Nichtverlängerungsmitteilung zuständig ist. Eine Vertretung kann nach der maßgeblichen Vertretungsregelungerfolgen. EineDelegationist nicht zulässig. 2. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, zu einer derartigen Anhörung eine Person seines Vertrauens mitzubringen. Eine Grenze findet dieses Recht dort, wo durch die Teilnahme einer bestimmten Person der Zweck des Gesprächs gefährdet wird oder wo berechtigte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. 3. Bei der Feststellung der Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung und der Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung handelt es sich umverschiedene prozessuale Streitgegenstände.

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