BAG: Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung
Der neunte Senat entschied in seinem Urteil vom 22.1 2008 - 9 AZR 999/06 - wie folgt: In einem durch Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Ausbildungsverhältnis kann eine Ausbildungsvergütung in Höhe der Leistungssätze noch angemessen sein, obwohl sie das Tarifniveau um deutlich mehr als 20 % unterschreitet.
Volltext des Urteils: // BB-Online BBL2008-1057-1