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Arbeitsrecht
21.05.2008
Arbeitsrecht
BAG: Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.2.2008 - 9 AZR 1091/06 - wie folgt: Der Träger der Ausbildung hat Schülern nach § 12 Abs. 1 KrPflG eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Allein die Tatsache, dass der Ausbildungsträger im Krankenhausbereich nur über beschränkte finanzielle Mittel in Form eines ihm zugewiesenen Budgets verfügt, rechtfertigt keine Befreiung von der Pflicht, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Der reguläre Ausbildungsmarkt darf durch derartige Ausnahmen nicht verfälscht werden.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1169-1 unter www.betriebs-berater.de

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