BAG: Anfechtung einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.6.2011 – 2 AZR 418/10 – wie folgt: Der nachdrückliche Hinweis des Arbeitgebers auf die eigene wirtschaftlich desolate Lage verbunden mit der Offerte, ein Arbeitsverhältnis mit einem auswärtigen Unternehmen zu begründen, ist für sich allein regelmäßig nicht geeignet, die Anfechtung einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers wegen widerrechtlicher Drohung zu begründen. Dem Arbeitnehmer ist es wegen § 242 BGB in der Regel verwehrt, sich für die Unwirksamkeit einer schriftlichen fristlosen Eigenkündigung auf das Fehlen eines wichtigen Grundes i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB zu berufen.