BAG: Anfechtung der Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder – Postnachfolgeunternehmen - Freistellungswahl in getrennten Wahlgängen nach Gruppen der Arbeitnehmer und Beamten
Das BAG hat mit Beschluss vom 20.6.2018 – 7 ABR 48/16 – wie folgt entschieden:
1. Das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung der Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder entfällt mit dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats, der die Freistellungswahl durchgeführt hat. Der Wahlanfechtungsantrag wird damit unzulässig (Rn. 12 f.).
2. In Postnachfolgeunternehmen erfolgt die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder nach § 24 Abs. 1 PostPersRG, § 38 Abs. 2 BetrVG nicht in getrennten Wahlgängen für die Gruppen der Arbeitnehmer und Beamten, sondern in einem einheitlichen Wahlgang (Rn. 26 ff.). § 26 PostPersRG, der ein Gruppenwahlverfahren für Beamte und Arbeitnehmer bei der Wahl zum Betriebsrat vorsieht, ist auf die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder nicht entsprechend anzuwenden (Rn. 34 ff.).