BVerwG: Amtsangemessene Beschäftigung von Telekombeamten
Das BVerwG entschied in seinen Urteil vom 18.9..2008 - 2 C 3.07 und 2 C 8.07 -, dass Beamte grundsätzlich amtsangemessen beschäftigt werden müssen. Die Versetzung in einen sog. Stellenpool ist verfassungswidrig.
(PM BVerwG vom 18.9.2008)