BAG: Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Annahmeverzug - Entbehrlichkeit eines Angebots der Leistung bei einem Lehrer, der nicht mit der vereinbarten Stundenzahl im Stundenplaneingeplant ist
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.4.2013 - 9 AZR 554/11 - wie folgt: Im ungekündigt bestehenden Arbeitsverhältnis ist ein wörtliches Angebot des Arbeitnehmers zur Begründung des Annahmeverzugs des Arbeitgebers regelmäßig nicht nach § 296 BGB entbehrlich. Bei einem Lehrer, der seine Arbeitsleistung auf der Grundlage eines Stundenplans erbringt, ist die vom Arbeitgeber zu erbringende Mitwirkungshandlung typischerweise nicht nach dem Kalender bestimmt, sodass der Arbeitgeber grundsätzlich nur in Verzug kommt, wenn er ein wörtliches Angebot (weiterer) Unterrichtstätigkeit nicht annimmt.