BAG: Altersteilzeit in der chemischen Industrie
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.8.2008 – 9 AZR 620/07 – wie folgt: § 2 Abs. 1 TV ATZ begründet einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses. Dieser umfasst sämtliche Altersteilzeitarbeitsmodelle. § 2 Abs. 2 TV ATZ begrenzt lediglich das Ablehnungsrecht des Arbeitgebers. Danach darf dieser den Antrag auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Teilzeitmodell nur aus betriebsbedingten Gründen ablehnen, wenn er dem Arbeitnehmer stattdessen eine Beschäftigung nach dem Blockmodell anbietet. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2737-3 unterwww.betriebs-berater.de