BAG: Altersteilzeit - Bonusanspruch - Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Das BAG hat mit Urteil vom 18.2.2014 - 9 AZR 821/12 - entschieden:
Übernimmt der Arbeitgeber eine Klausel aus einer unmittelbar und zwingend geltenden Betriebs- oder Sprecherausschussvereinbarung im Wesentlichen wortgleich in einen von ihm vorformulierten Vertrag, soll die Klausel typischerweise den gleichen Inhalt haben.
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