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Arbeitsrecht
18.07.2013
Arbeitsrecht
BAG: Altersteilzeit - Bestimmtheit des Änderungsangebots

Das BAG hat mit Urteil vom 14.5.2013 - 9 AZR 664/11 - entschieden: Der Antrag des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis als Altersteilzeitarbeitsverhältnis fortzuführen, ist ein Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrags. Ein solches Angebot muss nach allgemeinem Vertragsrecht regelmäßig so konkret sein, dass es mit einem einfachen „Ja” angenommen werden kann. Ob das Vertragsangebot des Arbeitnehmers diesen Anforderungen genügt, ist unter Berücksichtigung der Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB zu beurteilen.

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