BAG: Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei tariflichen Entgelterhöhungen in der Freistellungsphase - Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern - Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG
Das BAG hat mit Urteil vom 19.1.2016 – 9 AZR 564/14 – wie folgt entschieden:
1. Nach § 5 Abs. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa KonzernAtzTV werden Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell von tariflichen Vergütungsänderungen, die nach dem ersten Monat der Freistellungsphase wirksam werden, ausgenommen. Ein Anspruch auf Einmalzahlung ist nach § 1 Abs. 4 Buchst. a Satz 2 Einmalz-TV 2013 für Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase ausgeschlossen.
2. Diese Regelungen beinhalten weder eine rechtswidrige Diskriminierung wegen der Teilzeitarbeit iSd. § 4 Abs. 1 TzBfG noch verletzen sie den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.