R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
08.02.2008
Arbeitsrecht
ArbG Bochum: Altersgruppen bei Sozialauswahl

Das ArbG hat in seinen rechtskräftigen Urteilen vom 2.8.2007 - 3 Ca 827/07 und 3 Ca 828/07 - zum Einen die Wirksamkeit des Interessenausgleichs und damit das Eingreifen des § 1 Abs. 5 KSchG daran scheitern lassen, dass die Voraussetzungen einer Betriebsänderung wegen Unterschreiten der Anzahl der zu kündigenden Arbeitnehmer nicht erreicht wurden. Zum Anderen hat der Arbeitgeber für eine Altersgruppenbildung sachliche Gründe darzulegen.

Volltext der Urteile: // BB-ONLINE BBL2008-329-6

stats