BAG: Altersdiskriminierung
Benachteiligt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 iVm. § 1 AGG, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld wegen des erlittenen Nichtvermögensschadens nach § 15 Abs. 2 AGG, ohne dass es darauf ankommt, ob der Arbeitgeber schuldhaft gehandelt hat. Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruchs wegen eines erlittenen Nichtvermögensschadens nach § 15 Abs. 2 AGG ist nicht, dass der Arbeitnehmer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist. Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 iVm. § 1 AGG ist grundsätzlich das Entstehen eines immateriellen Schadens beim Arbeitnehmer anzunehmen, der zu einem Entschädigungsanspruch führt. Für eine Klage des Arbeitnehmers auf Feststellung der Nichtzuordnung zum Personalüberhang nach § 1 Abs. 2 Satz 1 StPG Berlin fehlt es an einem Feststellungsinteresse iSd. § 256 ZPO.
BAG-Entscheidung vom 15.1.2009 - 8 AZR 906/07.