BAG: Air Berlin - Betriebsübergang - Massenentlassung - Anzeigeverfahren
Das BAG hat mit Urteil vom 14.5.2020 – 6 AZR 674/19 – wie folgt entschieden:
1. Einem Rechtsmittel fehlt es an der erforderlichen Beschwer, wenn sich der Rechtsmittelführer nur gegen die Entscheidungsgründe der angegriffenen Entscheidung wendet und denselben Entscheidungstenor lediglich mit einer anderen Begründung erstrebt (Rn. 27).
2. Macht der Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG mehrere Unwirksamkeitsgründe geltend, handelt es sich nicht um unterschiedliche Streitgegenstände, sondern um Sachvortrag innerhalb eines einzigen Streitgegenstands (Rn. 27).