BAG: Änderungsschutzklage und Auflösungsantrag
Das BAG hat mit Urteil vom 24.10.2013 - 2 AZR 320/13 - wie folgt entschieden:
Die gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG kommt nicht in Betracht, wenn der Arbeitnehmer das mit einer Änderungskündigung verbundene Änderungsangebot unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG angenommen und Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG erhoben hat. Die Bestimmung findet in diesem Fall weder unmittelbare noch analoge Anwendung.