BAG: Änderungskündigung zur Anpassung des Arbeitsorts nach Dienststellenverlegung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.8.2010 – 2 AZR 558/09 – wie folgt: Die Verlagerung einer Dienststelle an einen anderen Ort stellt regelmäßig ein betriebliches Erfordernis für eine Änderungskündigung dar, mit der die Versetzung eines Beschäftigten an den neuen Dienstort erreicht werden soll. § 1 Abs. 2 S. 2 KSchG konkretisiert den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für das Kündigungsrecht. Der öffentliche Arbeitgeber ist nach § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 2b KSchG regelmäßig nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer auf einem – freien – Arbeitsplatz in einer Dienststelle eines anderen Verwaltungszweigs weiterzubeschäftigen.