BAG: Änderungskündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.6.2008 - 2 AZR 147/07 - wie folgt: Eine Änderungskündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die an sich notwendigen Anpassungen nicht auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, sondern darüber hinausgehende - nicht notwendige - Änderungen vornehmen will.
(PM BAG vom 26.6.2008)