LAG Berlin-Brandenburg: Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und bestimmtes Änderungsangebot
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mitUrteil vom 15.7.2014 –7 Sa 662/14 - entschieden:
1. Die Bestimmtheit eines mit der Kündigung unterbreiteten Änderungsangebot kann sich aus den anwendbaren Tarifverträgen ergeben (vgl. BAG vom 26.4.2004 – 2 AZR 628/03 – BAGE 112, 58). Dazu ist die Wiedergabe der im Tarifvertrag enthaltenen Regelungen im Änderungsangebot nicht erforderlich (hier TV Ratio TDG).
2. Das Änderungsangebot kann auch auf einen Tarifvertrag verweisen, der nach seinen Regelungen vor der Kündigung schon in Kraft treten soll, aber erst nach Zugang der Kündigung wegen des Schriftformerfordernisses Wirksamkeit erlangt.
3. Zur rückwirkenden Abkürzung von Kündigungsfristen durch einen Tarifvertrag (wie BAG vom 18.09.1997 – 2 AZR 614/96)..