BAG: Absehen von einer Begründung - Anhörungsrüge - Darlegungsanforderungen
Das BAG hat mit Beschluss vom 25.6.2019 – 10 AZN 567/19 (F) – wie folgt entschieden:
In der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, der eine Nichtzulassungsbeschwerde ohne weitere Begründung zurückweist, sind besondere Umstände darzulegen, aus denen sich klar ergibt, dass Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist. Durch diese Anforderung wird die von Verfassungs wegen zu gewährleistende einmalige fachgerichtliche Kontrolle auf eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht unzumutbar erschwert (Rn. 6).