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Arbeitsrecht
11.09.2009
Arbeitsrecht
BAG: Abschaffung eines betrieblich vereinbarten Prämienlohns

Sieht ein Tarifvertrag neben dem Zeit- und dem Akkordlohn auch Prämienlohn als

gleichberechtigte Lohnform vor, so unterliegt die Abschaffung des durch Betriebsvereinbarung

eingeführten Prämienlohns der Mitbestimmung des Betriebsrats nach

§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Eine gekündigte Betriebsvereinbarung über Prämienlohn

wirkt gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG nach.

BAG, Urteil vom 23.06.2009, 1 AZR 214/08

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