BAG: Abschaffung eines betrieblich vereinbarten Prämienlohns
Sieht ein Tarifvertrag neben dem Zeit- und dem Akkordlohn auch Prämienlohn als
gleichberechtigte Lohnform vor, so unterliegt die Abschaffung des durch Betriebsvereinbarung
eingeführten Prämienlohns der Mitbestimmung des Betriebsrats nach
§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Eine gekündigte Betriebsvereinbarung über Prämienlohn
wirkt gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG nach.
BAG, Urteil vom 23.06.2009, 1 AZR 214/08