BAG: Abrufarbeit – Anspruch auf Schichtzulage
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.9.2008 – 10 AZR 106/08 – wie folgt: Die Leistung von Abrufarbeit schließt Schichtarbeit nicht aus. Die mit Schichtarbeit verbundenen Erschwernisse werden bei Abrufarbeit nicht bereits durch die vereinbarte Vergütung kompensiert. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber bei der Aufstellung der Dienstplne auf die Einsatzwünsche der Abruf-Mitarbeiter Rücksicht nimmt. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2681-1 unterwww.betriebs-berater.de