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Arbeitsrecht
30.04.2008
Arbeitsrecht
BAG: Ablösung einer tarif-vertraglichen Altersversorgung durch eine Betriebsvereinbarung


Der dritte Senat entschied in seinem Urteil vom 13.11.2007 - 3 AZR 191/06 - wie folgt: Tariflich geregelte Ansprüche auf Versorgung können nicht im Wege der sog. Über-Kreuz-Ablösung durch eine beim Erwerber bestehende Betriebsvereinbarung abgelöst werden. Der Regelungsgegenstand "Altersversorgung" ist nur teilmitbestimmt. Damit fehlt es für diesen Regelungsgegenstand an der notwendigen Kongruenz des Umfangs der "erzwingbaren" Regelungsmacht der Tarifpartner auf der einen und der Betriebspartner auf der anderen Seite.

Volltext des Urteils: // BB-Online BBL2008-1001-1

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