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Arbeitsrecht
03.06.2008
Arbeitsrecht
BAG: Ablösende Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikationen

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.1.2008 - 1 AZR 988/06 -, wie folgt: Auch wenn in der Vergangenheit jährlich Betriebsvereinbarungen über eine Weihnachtsgratifikation i. H. v. 100 % eines Monatslohns geschlossen wurden und eine Betriebsvereinbarung sodann für zwei Jahre eine Gratifikation i. H. v. je 70 %, für die darauf folgenden Jahre in Höhe von je 130 % vorsieht, sind die Betriebsparteien nicht gehindert, die für das vierte Jahre vorgesehene Gratifikation jedenfalls vor dem Zeitpunkt einvernehmlich abzusenken, von dem an die Entstehung von Ansprüchen pro rata temporis für dieses Jahr in Frage kommt. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers ein, nicht dagegen beim bloßen Normenvollzug, auch nicht beim Vollzug einer nur vermeintlich wirksamen oder vom Arbeitgeber missverstandenen Norm.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1280-2 unter www.betriebs-berater.de

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