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Arbeitsrecht
18.06.2008
Arbeitsrecht
BAG: Abgesenkter Schwellenwert nach § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG

Der zweite Senat bestätigte in seinem Urteil vom 17.1.2008 – 2 AZR 512/06 – seine bisherige Rechtsprechung (Urteil vom 21.9.2006 – 2 AZR 840/05) zur Übergangsregelung des § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG dahingehend, dass bei Anwendung des abgesenkten Schwellenwertes nur diejenigen noch beim Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer berücksichtigt werden, die bereits vor dem 1.1.2004 beschftigt waren. Ersatzeinstellungen für ausgeschiedene (Alt-)Arbeitnehmer sind bei dieser Berechnung nicht zu berücksichtigen. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1391-3 unter www.betriebs-berater.de

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