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Arbeitsrecht
12.08.2013
Arbeitsrecht
BAG: Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

Das BAG hat mit Urteil vom 14.5.2013 - 9 AZR 844/11 - entschieden: Eine sog. Ausgleichsklausel in einem gerichtlichen Vergleich, der zufolge mit Erfüllung des Vergleichs alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, gleich ob bekannt oder unbekannt, erledigt sind, stellt regelmäßig ein konstitutives negatives Schuldanerkenntnis iSd. § 397 Abs. 2 BGB dar. Dieses schließt grundsätzlich den Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs ein. Verständigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ein solches konstitutives negatives Schuldanerkenntnis zu einem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet ist, steht § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, dem zufolge von den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes zu Ungunsten des Arbeitnehmers grundsätzlich nicht abgewichen werden kann, der Wirksamkeit der Vereinbarung nicht entgegen.

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