BAG: Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG
Auch eine nach Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 KSchG erhobene Kündigungsschutzklage hindert die Entstehung des Abfindungsanspruchs nach § 1a KSchG. Es kommt nicht darauf an, ob die Klage mit einem Antrag auf nachträgliche Zulassung verbunden ist.
BAG-Entscheidung vom 20.8.2009 - 2 AZR 267/08.