BAG: Abfindung nach dem TV Soziale Absicherung
Gem. § 4 Abs. 5 Buchst. a TV Soziale Absicherung ist ein Anspruch auf eine Abfindung nach diesem Tarifvertrag ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer vor der Kündigung ein anderer zumutbarer Arbeitsplatz angeboten wurde und der Arbeitnehmer dieses Angebot abgelehnt hat. Ein der Kündigung nachfolgendes Angebot eines anderen Arbeitsplatzes genügt hierfür nicht.
BAG-Entscheidung vom 22.10.2009 - 6 AZR 595/08