BAG: Abfindung nach dem MaßnahmenTV DRV KBS - kein Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus verhaltensbedingten Gründen
Das BAG hat mit Urteil vom 11.12. 2014 — 6 AZR 477/13 – wie folgt entschieden:
Der Anspruch auf Abfindung nach § 3 MaßnahmenTV DRV KBS entsteht nicht bereits dann, wenn das Arbeitsverhältnis während der Geltungsdauer dieses Tarifvertrags einvernehmlich beendet wird. Aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang ergibt sich die Anspruchsvoraussetzung, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum Zwecke des Personalabbaus bzw. zur Senkung von Personalkosten einvernehmlich unter Zahlung einer Abfindung als Maßnahme im Sinne des MaßnahmenTV DRV KBS beenden will.