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Arbeitsrecht
09.07.2019
Arbeitsrecht
BAG: AT-Angestellte - Gehaltserhöhung - betriebliche Übung

Das BAG hat mit Urteil vom 27.2.2019 – 5 AZR 354/18 – wie folgt entschieden:

Hebt ein Arbeitgeber die Gehälter von AT-Angestellten über Jahre hinweg entsprechend den Tarifsteigerungen des vertraglich in Bezug genommenen einschlägigen Tarifvertrags an, dürfen diese Arbeitnehmer nur bei Vorliegen zusätzlicher, konkreter Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers annehmen, dieser habe sich verpflichten wollen, auch in Zukunft die Gehälter stets in gleicher Weise wie bisher zu erhöhen, und sich dadurch der Möglichkeit begeben, veränderten Umständen in freier Entscheidung Rechnung zu tragen (Rn. 17). Derartige konkrete Anhaltspunkte sind in einer Gesamtschau zu bewerten.

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