Gesetzgebung Nachbesserungsbedarf: AGG unzureichend umgesetzt?
Die Europäische Kommission hat am 31. Januar 2008 mit einer förmlichen Aufforderung die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Beschäftigungsrahmenrichtlinie (2000/78/EG) und der damit verbundenen Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf eingeleitet. Das AGG setze die EU-Vorgaben gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz nur unzureichend um, teilte die Behörde mit. So verbiete das Gesetz zwar eine ungleiche Behandlung von Arbeitern wegen ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, der Religion, Rasse oder Herkunft. Das gelte jedoch nicht für Entlassungen. Weiterhin hätten Arbeitnehmer nur zwei Monate Zeit, um eine Beschwerde einzureichen und auf Schadensersatz zu klagen und der Schutz von Menschen mit Behinderungen sei unzureichend. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf diese erste förmliche Aufforderung zu antworten.