LAG Düsseldorf: AGG-Verstoß bei nach Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüchen im Tarifvertrag
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 18.1.2011 – 8 Sa 1274/10 – wie folgt: Die nach dem Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüche im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein- Westfalen verstoßen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Es fehlt an einem legitimen Ziel für diese Ungleichbehandlung, das im Tarifvertrag oder in dessen Kontext Anklang gefunden hat. Dies gilt insbesondere für das Argument von der Arbeitgeberseite, mit der Regelung solle die Vereinbarung von Familie und Beruf gefördert werden. Damit ist diese vorgenannte Regelung nicht gemäß § 10 AGG gerechtfertigt.
(PM LAG vom 18.1.2011)