ArbG Berlin: AGG - Staffelung der Grundvergütung nach dem Lebensalter
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 22.8.2007 - 86 Ca 1696/07 - wie folgt: Die Staffelung der Grundvergütung nach dem Lebensalter gemäß § 27 A Abs. 1 BAT i.V.m. dem Anwendungstarifvertrag des Landes Berlin vom 31.7.2003 ist eine unmittelbare Benachteiligung i.S.d. §§ 1, 3 AGG, die nicht nach den §§ 10, 5, 8 Abs. 1 AGG gerechtfertigt und daher nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam ist. Nach § 8 Abs. 2 AGG besteht nunmehr für alle Diskriminierungstatbestände für die Vergangenheit und für die Zukunft ein Anspruch auf Gleichstellung mit den (meist-)begünstigten Arbeitnehmern („Anpassung nach oben"), bis es zu einer Neuregelung kommt - auch wenn dies eine ganze Vergütungsordnung betrifft.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL 2008-161-5