BAG: AGB-Kontrolle - Rückzahlung von Ausbildungskosten
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.3.2008 - 9 AZR 186/07 - wie folgt: Eine Klausel, die den ratierlichen Abbau eines Studiendarlehens für jeden Monat der späteren Tätigkeit vorsieht, ist unangemessen nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn sie keine Verpflichtung des Darlehensgebers enthält, den Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Studiums zu beschäftigten, bzw. nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, wenn sie den Studierenden völlig im Unklaren lässt, zu welchen Arbeitsbedingungen er nach erfolgreichem Abschluss des Studiums vom Darlehensgeber beschäftigt werden soll.
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