LAG Berlin-Brandenburg: § 9 Sicherungsordnung EKD; Abfindungsanspruch bei Altersteilzeit
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Entscheidung vom 5.06.2018 – 7 Sa 425/18 – wie folgt entschieden:
Der Abfindungsanspruch nach § 9 Abs. 2 Sicherungsordnung EKD bei Altersteilzeitvertrag setzt voraus, dass der Altersteilzeitvertrag auf Veranlassung des Arbeitgebers abgeschlossen wurde.
§ 611 BGB