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Arbeitsrecht
02.07.2020
Arbeitsrecht
BMAS: : Mindestlohn angehoben

BMAS, PM vom 30.6.2020

Volltext: BB-Online BBL2020-1588-4

 

 Mindestlohn steigt auf 10,45 Euro im Jahr 2022

Die Mindestlohn-Kommission hat ihren Anpassungsbeschluss gefasst und ihren Bericht vorgestellt. Es ist turnusgemäß der dritte Bericht seit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Januar 2015. Dieser liegt derzeit bei 9,35 Euro brutto je Zeitstunde. Die Kommission empfiehlt eine Erhöhung des Mindestlohns in mehreren Schritten auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022. Die Erhöhungsschritte lauten im Detail:

• zum 1.1.2021: 9,50 €

• zum 1.7.2021: 9,60 €

• zum 1.1.2022: 9,82 €

• zum 1.7.2022: 10,45 €

Der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius, übergab den Bericht und Beschluss an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. Dieser wird dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung zur Zustimmung vorlegen.

Bundesminister Hubertus Heil:

„Die Einführung des Mindestlohns in Deutschland 2015 war überfällig – und hat unser Land gerechter gemacht. Millionen Beschäftigte haben davon profitiert. Nun schlägt die Mindestlohnkommission eine weitere Erhöhung vor – in mehreren Schritten auf 10,45 Euro ab Juli 2022. Ich werde der Bundesregierung vorschlagen, diese Anpassung durch Rechtsverordnung verbindlich zu machen. Und ich werde im Herbst – nach Vorlage der Evaluation – Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Mindestlohns unterbreiten. Denn der Mindestlohn ist gut – aber er kann noch besser werden.“

Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns. Sie prüft dabei, welche Höhe geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.

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