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Arbeitsrecht
01.12.2016
Arbeitsrecht
Hess. LAG: Kein Verbot des Streiks der Piloten der

Hessisches LAG, Beschluss vom 22.11.2016 – 16 SaGa 1459/16

PM Hess. LAG vom 23.11.2016

Volltext: BB-ONLINE BBL2016-2995-4

unter www.betriebs-berater.de

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat durch Urteil vom 22. November 2016 abgelehnt, in einem Eilverfahren den Streik der Piloten der Lufthansa am 23. November 2016 zu verbieten. Das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom selben Tag wurde bestätigt.

Die Lufthansa AG wollte den für die Dauer von 24 Stunden am 23. November 2016 angekündigten Streik durch eine einstweilige Verfügung untersagen lassen. Die Gewerkschaft der Piloten, die Vereinigung Cockpit e.V., hat zum Streik um einen neuen Vergütungstarifvertrag für die Piloten aufgerufen. Die Lufthansa AG beantragte ein Verbot des Streiks, da die Gewerkschaft unter anderem höhere Gehaltssteigerungen für Copiloten ab dem 13. Beschäftigungsjahr verlangt. Eine solche Forderung sei rechtswidrig, da damit unzulässig die Erhöhung der Vergütung vom Lebensalter abhänge. Dies diskriminiere jüngere Copiloten und verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Die 16. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts unter dem Vorsitz des Richters Dr. Peter Gegenwart hat entschieden, dass kein rechtswidriges Streikziel verfolgt werde. Die Lufthansa AG zahle bisher an Copiloten nach dem letzten, noch nachwirkenden, Vergütungstarifvertrag bis zum 22. Beschäftigungsjahr ansteigende Vergütungen. Es liege kein eindeutiger Verstoß gegen das AGG vor, wenn durch die Tarifforderung eine stärkere Erhöhung des Gehalts für langjährig als Copiloten arbeitende Beschäftigte erreicht werden solle.

Gegen diese Entscheidung des LAG wegen des für den 23. November 2016 angekündigten Streiks ist kein Rechtsmittel möglich.

 

 

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