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Arbeitsrecht
16.12.2021
Arbeitsrecht
BAG: Dr. Anno Hamacher neuer Richter am BAG – Richter am BAG Dr. Hinrich Vogelsang im Ruhestand

Pressemitteilungen des BAG Nr. 42/21 und Nr. 43/21 vom 1.12.2021

Volltext: BB-ONLINE BBL2021-3059-3

Mit Ablauf des 30. November 2021 ist der Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Hinrich Vogelsang in den Ruhestand getreten.

Herr Dr. Vogelsang, geboren 1956 in Westrhauderfehn (Kreis Leer), trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung 1983 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen ein und war an verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt. Im September 1996 wurde er zum Direktor des Arbeitsgerichts Emden befördert. Im Januar 1998 erfolgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen, wo er im September 2007 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vizepräsidenten betraut wurde. Zum 13. Februar 2008 wurde er zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen ernannt. Im Jahr 2013 wurde Herr Dr. Vogelsang an der Leibniz Universität Hannover promoviert.

Herr Dr. Vogelsang wurde im November 2015 zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen und dem Achten Senat zugeteilt. Dort hat er die Senatsrechtsprechung maßgeblich mitgeprägt. Das gilt insbesondere für die Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), zum Betriebsübergangsrecht, zum Schadensersatzrecht sowie zum Entgelttransparenzgesetz.

Mit seinem Ausscheiden verliert das Gericht einen fachlich geschätzten, anerkannten und allseits beliebten Richter.

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Der Bundespräsident hat den Direktor des Arbeitsgerichts Solingen Dr. Anno Hamacher mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Herr Dr. Hamacher, geboren 1967 in Wesel, legte die zweite juristische Staatsprüfung 1996 in Düsseldorf ab. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter von 1996 bis 1999 an der Fernuniversität Hagen wurde er dort im Jahr 1999 promoviert. Im Anschluss war er als Rechtsanwalt tätig. Im Juni 2000 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein und war dort an verschiedenen Arbeitsgerichten tätig. Von Juli 2010 bis März 2011 war er an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zur Erprobung abgeordnet. Zum 1. Juli 2013 wurde er zum Direktor des Arbeitsgerichts Solingen ernannt. Herr Dr. Hamacher war von Januar 2019 bis März 2021 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Seit 1. April 2021 ist er wieder als Direktor des Arbeitsgerichts in Solingen tätig.

Das Präsidium hat Herrn Dr. Hamacher dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts zugeteilt. Der Achte Senat ist insbesondere zuständig für das Schadensersatzrecht (einschließlich Entschädigungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz).

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