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Arbeitsrecht
15.08.2019
Arbeitsrecht
DGB: DGB begrüßt Heils Gesetzesvorhaben

DGB, Beitrag vom 13.8.2019

Volltext: BB-ONLINE BBL2019-1972-5

Arbeitsminister Heil will mit einem "Arbeit-von-morgen-Gesetz" das Kurzarbeitergeld vereinfachen und Weiterbildung fördern. Beides soll soll in möglichen Krisenfällen Arbeitsplätze in Unternehmen schützen und Beschäftigte und ihre Qualifikation für die Zukunft stärken. Aus Sicht des DGB der richtige Ansatz.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern würde die Kombination aus Kurzarbeitergeld und Weiterbildung Sicherheit geben. Heils Pläne seien damit "im Interesse der Beschäftigten", so der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann gegenüber ZDF heute. Auch die Arbeitgeber müssten daran interessiert sein, in Zeiten struktureller Umbrüche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten und zu qualifizieren.

Der DGB erwartet jetzt eine zügige Ausgestaltung des Gesetzentwurfes. "Hierzu gehören das Recht auf das Nachholen von Berufsabschlüssen, die Förderung des Erlernens neuer Berufe im Beschäftigungsverhältnis und die stärkere Verknüpfung von Weiterbildung und Kurzarbeit – all dies sind zentrale Gewerkschaftsforderungen", so Buntenbach.

Wichtig sei es, die Betriebsparteien einzubeziehen, wenn es darum geht, Qualifizierungspläne zu erstellen. Das Recht auf Nachqualifizierung sollte auch durch verbesserte Unterstützungsleistungen bei Arbeitslosigkeit flankiert werden. Denn heute können sich viele Arbeitslose schlichtweg eine längere Umschulung nicht leisten.

 

 

 

 

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