BGH , Beschluss vom 01.03.2010 - Aktenzeichen II ZB 1/10 (Vorinstanz: OLG Düsseldorf vom 09.12.2009 - Aktenzeichen I-6 W 45/09; ) (Vorinstanz: LG Düsseldorf vom 14.08.2009 - Aktenzeichen 31 O 38/09 (AktE); ) Amtliche Leitsätze: a) Ist das Verfahren
BGH , Urteil vom 25.01.2010 - Aktenzeichen II ZR 258/08 (Vorinstanz: OLG Naumburg vom 15.10.2008 - Aktenzeichen 5 U 85/08 (Hs); ) (Vorinstanz: LG Halle vom 12.06.2008 - Aktenzeichen 12 O 49/04; ) Amtliche Leitsätze: a) Sinn und Zweck des
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 9.3.2010 - XI ZR 93/09 - den von einer deutschen Anlegerin gegen eine Brokerfirma mit Sitz im US-Bundesstaat New Jersey geltend gemachten
Mit Urteil vom vom 25.11.2009 - 12 U 681/09 - hat das OLG Nürnberg entschieden: Eine Kundenschutzklausel ist gegenständlich zu weit gefasst und damit unzulässig, wenn sie sich auch auf Kunden weiterer - auch konzernmäßig verbundener - Unternehmen
Mit Urteil vom 10.12.2009 - 5 HK O 13261/08 - hat das LG München I entschieden: Die Vorschrift des § 311 AktG verdrängt im faktischen Konzern als speziellere Vorschrift § 57 AktG, weil § 311 Abs. 2 AktG einen zeitlich gestaffelten Nachteilsausgleich
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 4. März 2010 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Marktteilnehmer der BaFin Netto-Leerverkaufspositionen in ausgewählten Finanztiteln ab einer Schwelle von 0,2 % mitteilen und ab
Alle Fraktionen haben am 24.2.2010 im Finanzausschuss eine Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für einen besseren Anlegerschutz am so genannten Grauen Kapitalmarkt grundsätzlich begrüßt. Die Bundesregierung kündigte in der Sitzung an,
Mit dem vom Verband bereit gestellten Muster für ein standardisiertes Produktinformationsblatt soll der Kunde auf einen Blick erkennen, wie ein Anlageprodukt funktioniert, welche Risiken und welche Kosten damit verbunden sind. Das Informationsblatt
OLG München , Beschluss vom 08.02.2010 - Aktenzeichen 31 Wx 148/09 (Vorinstanz: LG München I vom 06.11.2009 - Aktenzeichen 5 HK O 21285/08; ) Die Frist zur Einleitung eines Spruchverfahrens wird nur durch den rechtzeitigen Eingang eines Antrags bei
OLG Frankfurt, Urteil vom 18.2.2010 - 16 U 176/09LeitsatzBei Einzahlungs- und Brokerkonten einer Kapitalanlagegesellschaft handelt es sich um Treuhandkonten, die der Aussonderung der Anleger nach § 47 S. 1 InsO unterliegen.SachverhaltA) Der Kläger
BGH, Urteil vom 10.2.2010 - VIII ZR 53/09 Leitsätzea) Zu den in § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB der Geheimhaltung unterworfenen Personen gehört auch ein selbständiger Versicherungsvertreter. b) Bei einer privaten Personenversicherung sind nicht nur die vom
BGH , Versäumnisurteil vom 21.01.2010 - Aktenzeichen IX ZR 226/08 (Vorinstanz: OLG Celle vom 19.03.2008 - Aktenzeichen 7 U 123/07; ) (Vorinstanz: LG Lüneburg vom 22.06.2007 - Aktenzeichen 3 O 276/06; ) Zur Rückabwicklung eines nichtigen
BGH, Urteil vom 1.2.2010 - II ZR 173/08 Leitsätzea) Die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage finden auf Dienstleistungen, die der Bezieher neuer Aktien im zeitlichen Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung entgeltlich für die Aktiengesellschaft
Mit Urteil vom10.2.2010 – VIII ZR 53/09 – hat der BGH entschieden: Zu den in § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB der Geheimhaltung unterworfenen Personen gehört auch ein selbstständiger Versicherungsvertreter. Die Abtretung von Provisionsansprüchen eines
Der BGH hat mit Urteil vom 1.2.2010 – IIZR 173/08 – entschieden: Die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage finden auf Dienstleistungen, die der Bezieher neuer Aktien im zeitlichen Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung entgeltlich für die
BGH , Urteil vom 12.01.2010 - Aktenzeichen XI ZR 37/09 (Vorinstanz: OLG Hamburg vom 15.01.2009 - Aktenzeichen 10 U 53/07; ) (Vorinstanz: LG Hamburg vom 16.05.2007 - Aktenzeichen 318 O 81/06; ) Die für die Gesellschaftsschuld maßgebliche Verjährung
OLG Stuttgart, Urteil vom 3.12.2009 - 2 U 30/09LeitsatzDie von einer Bausparkasse verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung"Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1 % der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden
BGH, Urteil vom 12.1.2010 - XI ZR 37/09 -------------------------------------------------------LeitsatzDie für die Gesellschaftsschuld maßgebliche Verjährung gilt grundsätzlich auch für die akzessorische Haftung des BGB-Gesellschafters aus § 128 HGB
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