§ 1 Abs. 4 AStG regelt, was unter Geschäftsbeziehungen im Sinne des § 1 AStG zu verstehen ist. Gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. a AStG sind dies wirtschaftliche Vorgänge zwischen einem Steuerpflichtigen und einer nahestehenden Person, die Teil einer Tätigkeit sind, ...
Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich der im BMF-Schreiben aufgeführten Punkte gemäß § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig vorzunehmen.