BFH: Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen – Sachlicher Anwendungsbereich von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG – Supervisionsleistungen
Der BFH hat mit Urteil vom 20.3.2014 – V R 3/13 – wie folgt entschieden:
1. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/ 388/EWG erfasst auch die Aus- und Fortbildung, so dass es nicht darauf ankommt, ob sich der Privatlehrer an Schüler oder Hochschüler wendet oder ob es sich um einen in einen Lehr- oder Studienplan eingebetteten Unterricht handelt (Änderung der Rechtsprechung).
2. Supervisionen können als Unterrichtseinheiten, die von Privatlehrern erteilt werden und die sich auf Schul- und Hochschulunterricht beziehen, nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei sein.
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