Zahlungsdienstleister müssen die BaFin künftig unverzüglich über schwerwiegende Betriebs- und Sicherheitsvorfälle unterrichten. Hintergrund ist die Neufassung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie, ...
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