Das europäische Steuerrecht schreibt Besteuerung auch öffentlich-rechtlicher Institute grundsätzlich vor. Künftig müssen sie auf ihre Wettbewerbsrelevanz achten und gegebenenfalls Umsatzsteuer abführen.
Ab diesem Jahr lehnt die Finanzverwaltung in Papierform abgegebene Steuererklärungen ab. Bereits seit 2011 gilt für bestimte Gruppen die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Abgabe.
Nachdem das Wahlrecht zur kameralen Wirtschaftsführung und Rechnungslegung (§ 5 Abs. 2 S. 6 HG NRW) und der verpflichtenden Einführung periodengerechter (doppischer") Grundsätze abgeschafft wurde,
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