Der Bundesrat hat am 26.11.2010 dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen
BFH, Urteil vom 9.9.2010 – IV R 2/10 -------------------------------------------------------LEITSÄTZE 1. Der Entnahmewert für nicht an Aktien gebundene Zuckerrübenlieferrechte ist um einen ggf. von dem Buchwert des Grund und Bodens abzuspaltenden
BFH, Urteil vom 9.9.2010 - IV R 2/10Leitsätze1. Der Entnahmewert für nicht an Aktien gebundene Zuckerrübenlieferrechte ist um einen ggf. von dem Buchwert des Grund und Bodens abzuspaltenden Buchwert zu vermindern (Bestätigung der Rechtsprechung) .2.
BFH, Urteil vom 25.8.2010 - I R 102/09Vorinstanz: FG Köln, vom 1.9.2009 - 13 K 93/07 (13 K 94/07)Volltext des Urteils://BB-ONLINE BBL2010-g-gunter www.betriebs-berater.deLeitsatzWerden Darlehen, die bereits in der Bilanz zum 31.12.1998 enthalten
Der Beteiligungsmarkt in Deutschland hat sich im Zuge der Finanzkrise sichtbar verändert. Dies zeigt eine Studie der KfW-Bankengruppe und des KfWStiftungslehrstuhls für Entrepreneurial Finance an der TU München. Danach ist in den Jahren 2007 bis 2009
Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat dennoch, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen anzurufen (Drucks. 681/1/10). Beide Ausschüsse wollen u. a. sicherstellen, dass Bürgschaftsbanken, deren Tätigkeit sich auf
Der Bundestag führt mit dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung
Der Bankenverband unterstützt die Zielsetzung und den grundsätzlichen Ansatz des Restrukturierungsgesetzes, das am 26.11.2010 den Bundesrat passieren soll. Durch die Einbettung des Restrukturierungsfonds in ein umfassendes Konzept zur Sanierung,
-tb- Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat ein öffentliches Konsultationsverfahren gestartet, um die Offenlegung von Informationen nicht-finanzieller Art durch die Unternehmen zu verbessern (Quelle:
-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat den Entwurf ihrer Stellungnahme zum IASB-Projekt "Request for Views on Effective Dates and Transition Methods" veröffentlicht (Quelle: hier). In ihrer zwölfseitigen Stellungnahme
Der Stimmungsaufschwung am deutschen Beteiligungskapitalmarkt legt im 3. Quartal 2010 eine Pause ein: Das von der KfW Bankengruppe und dem Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e. V. (BVK) vierteljährlich erhobene German Private
Den mittelständischen Unternehmen in Deutschland ist es trotz der tiefen Wirtschaftskrise im Jahr 2009 gelungen, ihre Eigenkapitalausstattung seit 2005 kontinuierlich zu verbessern. So ist die Eigenkapitalquote, d. h. der Quotient aus Eigenkapital
BFH, Urteil vom 28.7.2010 - I R 89/09LeitsatzDie Voraussetzungen einer Organschaft gemäß §§ 14 ff. KStG 2002 sind infolge der in § 12 Abs. 3 S. 1 UmwStG 1995 angeordneten Gesamtrechtsnachfolge der übernehmenden Gesellschaft in die Position der
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat auf seiner 150. Sitzung am8./9.11.2010 in Berlin seine Diskussion zum IASB ED/2010/8 „Insurance Contracts“ fortgesetzt. Der Standardisierungsrat erörterte kritisch den Entwurf eines DSR Comment Letters an
-tb- Der the International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) der International Federation of Accountants (IFAC) und der Chinese Auditing Standards Board (CASB) haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Konvergenz internationaler
-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ihre Stellungnahme zum IASB Entwurf "Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets - Proposed amaendments to IAS 12" veröffentlicht (Quelle: hier). In der neunseitigen Stellungnahme
BMF, Schreiben 21.10.2010 - IV C 6 - S 2244/08/10001-------------------------------------------------------Lesen Sie hierzu den Verwaltungsreport von Dipl.-Kffr. Martina Ortmann-Babel, StB, Partner bei der Ernst & Young GmbH