Das LAG entschied in mehreren Urteilen vom 28.9.2011 – 4 Sa 616/11, 4 Sa 620/11, 4 Sa 679/ 11 und 4 Sa 894/11 – wie folgt: Mehrere Arbeitnehmer eines Düsseldorfer Reinigungsunternehmens haben vor dem LAG erfolgreich gegen die ihnen gegenüber
Das LAG entschied in seinem Urteil vom20.9.2011 – 7 Sa 1318/11 – wie folgt: Das LAG hat ein Zeitarbeitsunternehmen verurteilt, an eine Leiharbeitnehmerin das im Entleiherbetrieb übliche Entgelt zu zahlen, obwohl ein mit der Tarifgemeinschaft
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.5.2011 – 1 AZR 473/09 – wie folgt: Für den Anspruch einer Gewerkschaft auf die Beseitigung von Folgen tarifwidriger Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden, die dazu bestimmt sind, die tarifliche Ordnung
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 1.6.2011 – 7 ABR 117/09 – wie folgt: Voraussetzung für die gerichtliche Ersetzung der verweigerten Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme nach § 99 Abs. 4 S. 1 BetrVG ist, dass der Arbeitgeber den
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 15.3.2011 – 3 Ca 3147/10 wie folgt: Die seit dem 15.3.2010 in Formulararbeitsverträge der Leiharbeitsbranche aufgenommene Verweisungsklausel auf vom Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister
BAG , Urteil vom 09.06.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 687/09 (Vorinstanz: LAG Köln vom 07.09.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 210/09; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 15.10.2008 - Aktenzeichen 3 Ca 1573/08; ) Amtliche Leitsätze: Leben Ehegatten in einer gemeinsamen
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.6.2011 – 11 Ta 10/11 LEITSATZ DER REDAKTION Ein Verfahren ist gemäß § 97 Abs. 5 S. 1 ArbGG auszusetzen, wenn die Entscheidung eines Rechtstreits davon abhängt, ob eine Vereinigung tariffähig ist. Die
BAG, Urteil vom 17.5.2011 - 1 AZR 473/09LeitsätzeAus § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 9 Abs. 3 GG ergibt sich bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen ein gegen den Arbeitgeber gerichteter Anspruch der Gewerkschaften auf Beseitigung und
BAG, Urteil vom 20.4.2011 - 4 AZR 368/09SachverhaltDie Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag-Ost (BAT-O) bzw. dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem
BAG, Urteil vom 20.4.2011 - 5 AZR 171/10LeitsatzWird das übliche Entgelt im Sinne von § 612 Abs. 2 BGB durch einen Mindestentgelttarifvertrag bestimmt, findet eine in demselben Tarifvertrag geregelte Ausschlussfrist Anwendung.SachverhaltDie Parteien
BAG, Urteil vom 26.5.2011 - 8 AZR 37/10SachverhaltDie Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier Kündigungen. Der Kläger ist seit dem 1. Juni 1998 bei der Beklagten als Vertriebsingenieur, zuletzt gegen ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt iHv. 4.
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.4.2011 – 5 AZR 171/10 – wie folgt: Entsendet ein Unternehmen des Bauhauptgewerbes einen Bauarbeiter vorübergehend zum Arbeitseinsatz ins Ausland, und treffen die Parteien für diesen Einsatz keine
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.4.2011 – 4 AZR 368/09 – wie folgt: Korrigiert ein öffentlicher Arbeitgeber seine bisherige Eingruppierung zugunsten der Arbeitnehmerin und führt er den für die neue Vergütungsgruppe vorgesehenen
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 21.7.2011 – 5 Sa 847/11 – wie folgt: Die Ausschreibung einer Stelle mit der Bezeichnung „Junior Personalreferent Recruiting“ beinhaltet keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung älterer Bewerber wegen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.5.2011 – 8 AZR 37/10 – wie folgt: Ein Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB kann auch dann vorliegen, wenn der Betrieb oder Betriebsteil an einen anderen Standort verlagert wird. Eine erhebliche räumliche
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.6.2011 – 8 AZR 752/09 – wie folgt: Entspricht die Unterrichtung eines von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmers über den Betriebsübergang nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB,
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...