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Wirtschaftsrecht
18.09.2015
Wirtschaftsrecht
EuGH : Zwangsgeldfestsetzung gegen Italien wegen verspäteter Rückforderung von Beihilfen

Mit Urteil vom 17.9.2015 – Rs. C-367/14 – hat der EuGH Italien wegen der verspäteten Rückforderung von Beihilfen, die mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind, zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 30 Mio. Euro und eines Zwangsgeldsvon 12 Mio. Euro pro Halbjahr der Verspätung verurteilt. Nach Ansicht des Gerichtshofs stellt die Verhängung eines Zwangsgelds ein geeignetes finanzielles Mittel dar, um Italien zu veranlassen, die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung der festgestellten Vertragsverletzung zu ergreifen. Das Zwangsgeld ist auf halbjährlicher Basis zu verhängen, um es der Kommission zu ermöglichen, den Stand der Rückforderungsmaßnahmen zu beurteilen, und zugleich Italien eine gewisse Zeit für die Sammlung und Übermittlung von Belegen über die Rückforderung zur Verfügung zu stellen. Auch ist der Gerichtshof der Auffassung, dass die wirksame Verhinderung einer zukünftigen Wiederholung entsprechender Verstöße gegen das Unionsrecht die Ergreifung einer abschreckenden Maßnahme wie die Verhängung eines Pauschalbetrags erfordert.

(PM EuGH vom 17.9.2015)

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