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Wirtschaftsrecht
16.09.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat am 9.9.2010 in sechs Verfahren, in denen es jeweils um die Frage der Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ging, die Entscheidungen verkündet (Az.: I ZR 125/08, 193/07, 26/09, 37/08, 72/08, 98/08).  

Der BGH hat einen Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht nur dann als gegeben angesehen, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt. Er hat einen solchen Verstoß vielmehr auch dann bejaht, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen. In der Sache I ZR 72/08 stellte sich außerdem die Frage, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt. Der Senat möchte diese Frage bejahen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des 1. Senats des BSG gehindert (BSGE 101, 161 Tz. 23 ff.). Diese Frage wird deshalb dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vorgelegt.

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